Kleinunternehmer-Grenze prüfen (§ 19 UStG)
Prüfe die Kleinunternehmergrenze von 25.000 € nach § 19 UStG.
Prüfe kostenlos, ob du unter der Kleinunternehmergrenze von 25.000 Euro nach § 19 UStG bleibst. Inklusive Restpuffer und der 100.000-Euro-Obergrenze für das laufende Jahr.
Haeufige Fragen
Muss ich meinen Umsatz bei unterjaehriger Gruendung hochrechnen?
Nein, nicht mehr. Bis einschliesslich 2024 war der Umsatz bei unterjaehriger Gruendung auf einen fiktiven Jahresumsatz umzurechnen. Mit der Neufassung des Paragrafen 19 UStG zum 1. Januar 2025 ist diese Regel entfallen. Massgeblich ist seither der tatsaechlich erzielte Gesamtumsatz.
Welche Umsatzgrenze gilt aktuell?
Seit 2025 liegt die Grenze fuer das vorangegangene Kalenderjahr bei 25.000 Euro; bis Ende 2024 waren es 22.000 Euro. Im laufenden Jahr darf der Umsatz 100.000 Euro nicht uebersteigen.